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Ein Bericht der Lübecker Nachrichten.
Bundesregierung will nun Organisationserlass statt Gesetz — SPD befürchtet
juristisches Chaos
Berlin. Die Bundesregierung legt einen Kurswechsel hin: Die geplante Reform der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) soll nun nicht mehr per Gesetz
geregelt werden. Laut Bundesverkehrsministerium wurde der Entwurf für das
sogenannte Zuständigkeitsanpassungsgesetz zurückgezogen. Stattdessen soll der
Verwaltungsumbau der WSV per Organisationserlass durchgesetzt werden. Bei diesem
untergesetzlichen Verfahren wären Bundestag und Bundesrat außen vor.
„Wo kein Gesetz erforderlich ist, ist es auch nicht notwendig, eines zu machen“, sagte
eine Ministeriumssprecherin. Es handele sich um eine verwaltungsinterne
Umstrukturierung, für die eine Abstimmung im Bundestag nicht notwendig sei. Damit
verabschiedet sich die Bundesregierung von der bisherigen Linie, bei der Reform
unbedingt die Parlamente mit einbinden zu wollen. Aus sämtlichen Ländern war
zuletzt massive Kritik an den Umbauplänen von Bundesverkehrsminister Peter
Ramsauer (CSU) laut geworden. Sie entzündete sich vor allem an der geplanten
Kategorisierung der Wasserstraßen, die ausschließlich nach Tonnage berechnet
werden sollen. Auch die Änderungen in der Verwaltungsstruktur riefen Unmut hervor.
So soll das Netz der Wasser- und Schifffahrtsbehörden von 53 auf 34 verkleinert
werden, die Zahl der Mitarbeiter von 12 500 auf 10 000 sinken. Sämtliche sieben
Direktionen werden geschlossen oder umfunktioniert. Dafür entsteht eine neue
Generaldirektion in Bonn
Der Maritime Koordinator der SPD-Bundestagsfraktion, Uwe Beckmeyer, befürchtet
nun ein juristisches Chaos. So blieben die gesetzlichen Zuständigkeiten bei
Planfeststellungsbeschlüssen mutmaßlich bei den derzeitigen Wasser- und
Schifffahrtsdirektionen. Diese müssten folglich bis zu einer Neuregelung erhalten
bleiben. „Ramsauer schafft neue Bürokratie“, so Beckmeyer. Aus dem
Bundesministerium hieß es dagegen, die Generaldirektion sei für
Planfeststellungsbeschlüsse zuständig.
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