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Sachsen hat einen großen Schritt bei der touristischen Entwicklung zum Land der Seefahrer vollzogen. Wer mit einem Wasserfahrzeug auf sächsischen Tagebaugewässern unterwegs ist, steht ab sofort unter dem Schutz des sächsischen Schifffahrtsrechts.
Dafür gelten die Regeln der Sächsischen Schifffahrtsverordnung (SächsSchiffVO), die mit dem Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) zum 8. August 2013 geändert worden. Das Gesetz umfasst die gesamten Verkehrs-, Zulassungs- und Sicherheitsvorschriften. Unter anderem betrifft es den Cospudener See, Markkleeberger See, Zwenkauer See und Störmthaler See im Leipziger Neuseenland sowie den Partwitzer See, Neuwieser See, Blunoer Südsee, Sabrodter See, Spreetaler See, Bergener See, Berzdorfer See und Bärwalder See im Lausitzer Seenland.
Aber Achtung: Trotz des neuen Gesetzes sind diese – meist schon viel befahrenen - Gewässer noch nicht schiffbar! Das heißt, wer dort mit einem Wasserfahrzeug fahren will, braucht weiterhin eine wasserrechtliche Gestattung durch das zuständige Landratsamt. Das ändert sich erst, wenn die neu gefluteten Bergbaufolgeseen fertiggestellt sind.
Tagebaugewässer sind damit ab sofort – wie alle anderen schiffbaren sächsischen Gewässer auch – folgenden Regeln unterworfen: Fahrverbot ab 0,5 Promille Blutalkohol, Vorfahrtsregeln, Kennzeichnungspflicht und Höchstgeschwindigkeiten. Die Wasserschutzpolizei ist zuständig für Kontrollen.
Zum vollständigen Gesetzestext beim Recht- und Vorschriftenverzeichnis Sachsen
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