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Wie schon im Newsletter des Deutsche Motoryachtverbandes vom 27.08.2012 berichtet, vermelden die Vereine vermehrt Überprüfungen der Wasser- und Stromzähler an den Stegen durch das Landesamt für Mess- und Eichwesen. Das Amt kontrolliert die installierten Messeinrichtungen, die für die Abrechnung mit Gastliegern und Vereinsmitgliedern genutzt werden.
Der Deutsche Motoryachtverband hat daraufhin das zuständige Ministerium angeschrieben, um eine Lösung für gemeinnützige Sportvereine zu erreichen.
In seinem Antwortschreiben vom 26. April 2013 stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fest, "das geltende Recht sieht für die Tätigkeit von Sportvereinen keine Ausnahme von diesem Grundsatz vor". "Allerdings liegt eine eichpflichtige Verwendung nur dann vor, wenn das Messgerät zur Bestimmung des Entgelts eingesetzt wird. Dies ist beispielsweise nicht der Fall, wenn die Abrechnung stets nach verbrauchsunabhängigen Pauschalbeträgen (flat rate) erfolgt oder die Leistung unentgeltlich bereit gestellt wird." "Was Ihren Wunsch nach einer Ausnahmeregelung für Sportvereine anbetrifft, so werde ich dies in meine Überlegungen bei der Neuregelung des gesetzlichen Messwesens einbeziehen.
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